{Titolo} sguardo

  • Tipps
  • Kommunale Fördermodelle einführen

Kommunale Fördermodelle einführen

Photovoltaikanlagen werden national von der Förderstelle Pronovo einheitlich gefördert. Im Verbund mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit und zusätzlichen kantonalen Förderprogrammen, bieten sie in vielen Fällen einen attraktiven Anreiz zum Bau von Solaranlagen. Gemeinden können zusätzlich und komplementär dazu mit kommunalen Förderprogrammen wichtige Anreize schaffen.

Einleitung

Photovoltaikanlagen werden auf Bundesebene über die Förderstelle Pronovo einheitlich gefördert. Die Förderung liegt, je nach Grösse der Anlage, bei 15-25 % der Anlagekosten. Auch wenn dieser Beitrag relativ gering ist: Im Verbund mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit und zusätzlichen kantonalen Förderprogrammen (Übersicht hier) bietet er in vielen Fällen einen attraktiven Anreiz zum Bau von Standard-Dachanlagen. Mit zusätzlicher Förderung werden von den meisten Kantonen auch Anreize zum Bau von Fassadenanlagen, Solarthermie-Anlagen energetischen Massnahmen an der Gebäudehülle, beim Heizungsersatz und bei der Installation von Ladestationen geschaffen. Gemeinden können komplementär dazu mit kommunalen Förderprogrammen wichtige Anreize zum Ausbau der Solarenergie schaffen. Neben speziellen Anlagen können auch Beratungen, Kampagnen, Partnerschaften und Beteiligungen im Zusammenhang mit der Solarenergie gefördert werden. Kommunale Beratungsangebote sind insbesondere in Situationen willkommen, wo Bauherrschaften durch eine Kombination von Massnahmen wie beispielsweise eine Dachsanierung, die Installation einer Photovoltaikanlage und den Einbau einer Wärmepumpe herausgefordert werden. Negative Einflüsse auf die Wirtschaftlichkeit haben die teilweise immer noch tiefen Abnahmevergütungen für ins Netz eingespiesenen Strom, respektive die fehlende Planbarkeit dieser Vergütungen. Auf Bundesebene ist eine einheitliche Regelung mit einer minimalen Vergütung ab 2025 vorgesehen.

Vorteile für Gemeinden

  • Aufgrund der flächendeckenden Programme des Bundes und der Kantone können Gemeinden ge-zielt Bereiche fördern, in denen lokaler Bedarf besteht.
  • Zusätzlicher Aufwand durch Auflagen der Gemeinde z.B. für besondere gestalterische Anforderun-gen aufgrund des Denkmalschutzes können durch Förderung teilweise kompensiert werden.
  • Die Anlehnung an eidgenössische Prüfungs- und Verfügungsprozesse reduziert den administrativen Aufwand der Gemeinde für Genehmigungsverfahren enorm.
  • Arbeiten im Bereich der Kommunikation und Beratung zu Solarenergie können intergiert werden.
  • Die Gemeinde kann für den Ausbau der kommunalen Gebäudeparks selber vom Förderprogramm profitieren.

Was können Gemeinden tun?

Gemäss Erfahrungen aus bestehenden kommunalen Fördermodellen für Solarenergie sollten Gemeinden bei der Entwicklung eines eigenen Förderprogramms folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Ein Förderprogramm ist dann effizient und effektiv, wenn es nur fördert, was gesetzlich nicht bereits vorgeschrieben ist. Eine Förderung von Anlagen auf Neubauten ist deshalb beispielsweise meist wenig sinnvoll, weil 20 Kantone eine Solarpflicht für sämtliche Neubauten bereits eingeführt haben.
  • Gemeinden sollten mit eigenen kommunalen Fördermodellen bestehende Förderprogramme von Bund und Kanton (siehe www.energiefranken.ch) ergänzen und allenfalls eigene Schwerpunkte setzen (Vorschläge siehe unten). Eine simple Verdoppelung der Bundes- und Kantonsförderung löst hingegen nicht unbedingt mehr Solarprojekte aus, sondern kann zu einer Überförderung und damit zu ineffizient eingesetzten Mitteln führen.
  • Bei einer Kombination mit den Förderprogrammen von Bund und Kanton kann sich die Gemeinde auf die Prüfungs- und Verfügungsprozesse der höheren Institutionen abstützen. Dadurch reduziert sich der administrative Aufwand der Gemeinde für Genehmigungsverfahren enorm.
  • Ein Förderprogramm muss nicht nur die physische Infrastruktur (PV und Solarthermieanlagen) umfassen, sondern kann zusätzlich / alternativ auch Beratung und / oder Kampagnen, Partnerschaften und Beteiligungen fördern. Auch diese sollten jedoch komplementär sein. Teilweise übernehmen regionale Energieberatungsstellen bei der Beratung schon eine ausreichende Beratungsfunktion.
  • Ein Förderprogramm sollte immer mit einem Kommunikationskonzept kombiniert werden, damit das Angebot ausreichend bekannt ist (Informationsveranstaltungen, als Traktandum an der Gemeindeversammlung bzw. im Parlament, ein Artikel im Gemeindeblatt, auf Ihrer Internetseite und in der Regionalzeitung, etc.).
  • Klar definiert werden sollten Bezugsberechtigungen und Laufzeit. Kommunale Förderprogramme für Solarenergie stehen normalerweise privaten Gebäudeeigentümer:innen sowie Firmen, aber auch der Gemeinde selber offen. Förderprogramme sind meistens zeitlich begrenzt und je nach finanziellem Rahmen bis zur Ausschöpfung der Fördermittel verfügbar.
  • Ein Förderprogramm kann mit Steuergeldern, über zweckgebundene Abgaben auf Produkten, mittels Dienstleistungen (z.B. Einnahmen aus Energieberatungen) oder gemäss eidg. Stromversorgungsgesetz über einen Zuschlag auf dem Strompreis finanziert werden. Die Errichtung eines Energiefonds erleichtert die Abwicklung, da die Mittel problemlos über das Jahresende hinaus transferiert werden können.

Im Folgenden einige konkrete Vorschläge für kommunale Fördermassnahmen:

  • Zusätzliche Förderung von Fassadenanlagen (PV und Solarthermie).
  • Zusätzliche Förderung für Solaranlagen (PV und Solarthermie), die aus Gründen des Denkmalschutzes besondere gestalterische Anforderungen zu erfüllen haben (besondere Farbe des Moduls oder des Rahmens, besondere Formen wie z.B. Solarziegel).
  • Förderung von solarthermischen Anlagen zur Produktion industrieller Prozesswärme (diese Anwendung wird weder vom Bund noch von den Kantonen systematisch gefördert).
  • Förderbeiträge für Ladestationen, sofern gleichzeitig eine PV-Anlage installiert wird.
  • Angebot von Beratungsgutscheinen für Gesamtsanierungen.
  • Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsprojekten auf dem eigenen Gemeindegebiet (Potenzial-analysen, Unterstützung für Machbarkeits- und Vorstudien, Unterstützung bei Projektanträgen für Förderung etc.).
  • Sofern ein kommunaler Energieversorger existiert: Angebot von attraktiven Abnahmevergütungen, die über mehrere Jahre garantiert werden.
  • Organisation und Unterstützung von gebündelten Ausschreibungen für solarinteressierte Gebäudebesitzer im Gemeindegebiet.
  • Ausarbeitung eines standardisierten und allenfalls subventionierten Contractings, welcher Dachbesitzern verbesserte Bedingungen bei den Investitionen und bei der Nutzung des selber produzierten Stroms zusichert.
  • Unterstützung von nicht gewinnorientierten Institutionen, welche Solarprojekte auf dem Gemeindegebiet realisieren (z.B. lokale oder regionale Genossenschaften).
  • Unterstützung von Kampagnen und Informationsveranstaltungen, welche zum Thema Solarenergie informieren.

Detaillierte Formulierungen können den Reglementen in den jeweiligen Beispielen entnommen werden.

Gute Beispiel

Kommunales Energie-Förderprogramm Freienbach SZ

Spezifischer Fokus auf folgende Anlagentypen: Indachanlagen, in Fassaden integrierte Anlagen und mit einer Flachdachbegrünung kombinierte Anlagen. Gewöhnliche Photovoltaik-Anlagen werden von der Gemeinde Freienbach nicht gefördert, da diese bereits genügend durch andere Gefässe unterstützt werden (Bund, Höfner Fonds zur Förderung der erneuerbaren Energien).

Website, Reglement

Förderprogramm Energie Thalwil ZH

Die Gemeinde unterstützt die maximale Flächenausnutzung bei der Anlagen-Dimensionierung über das wirtschaftliche Optimum hinaus bei integrierten Anlagen in Kernzone oder bei inventarisierten Objekten (nur wo Indachanlagen aufgrund von baurechtlichen Bestimmungen gefordert sind). Ebenfalls gefördert werden thermische Solaranlagen mit zusätzlichen 30 % zu den Förderbeiträgen des Kantons Zürich, ausgenommen sind jedoch der reine Ersatz sowie Anlagen auf Neubauten.

Website, Reglement

Förderprogramm Energie Winterthur ZH

Winterthur gewährt Förderbeiträge auf Solarstromanlagen kleiner 30 kW, sofern diese eine Einmalvergütung des Bundes nach Energiegesetz und Energieförderungsverordnung erhalten. Bei grösseren Anlagen wird ausschliesslich der Anteil der Solarstromanlage gefördert, dessen Produktion gewisse Anteile des Stromverbrauchs am Standort übersteigt. Für Freiflächenanlagen erfolgt keine Förderung. Bei Liegenschaften, die von mehr als vier Parteien genutzt werden, kann die Beratung zur Ladeinfrastruktur unterstützt werden. Zudem können Aktionen, Kampagnen, Partnerschaften und Pilotprojekte unterstützt werden.

Reglement

Förderprogramm für Energievorhaben Ittigen BE

Die Gemeinde Ittigen hat Mitte 2018 ein kommunales Förderprogramm für Energievorhaben lanciert, das Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien mit einem mehrjährigen Förderprogramm unterstützt. Für kommunale Beiträge an eine Photovoltaik-Anlage braucht es als Grundlage das Beglaubigungsformular, welches bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage ausgestellt wird. Die Gemeinde spricht bei positiver Gesuchsbeurteilung einen Beitrag von 30 % der jeweils gültigen Pronovo-Einmalvergütung des Bundes.

Website, Reglement

Kommunales Förderprogramm Energie Rafz ZH

Die Gemeinde Rafz unterstützt den Einbau von Warmwasserkollektoren zur Warmwassererwärmung oder Heizungsunterstützung. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche eine neue thermische Solaranlage auf ihrer privaten Liegenschaft bauen, werden seitens Gemeinde unterstützt. Förderbeiträge: Einfamilienhaus CHF 1‘000 / Mehrfamilienhaus CHF 2‘000.

Reglement 

Kommunale Förderung Prilly VD

Die Gemeinde Prilly hat folgende kommunale Förderungen für Solarenergie eingeführt:

  • Solarthermische Anlagen: ≤ 3kW pauschal CHF 4'000, > 3kW CHF 2'500 + CHF 500/kW. Keine Förderung bei Neubauten.
  • Photovoltaik-Anlagen (Neubauten, Erweiterungen und Renovationen): Bis 30 kW CHF 300/kW. Über 30 kW pauschal CHF 9'000.

Website

Subventionierter Contracting-Service Stabio TI

Ende 2023 verfügte Stabio über eine installierte Solarenergie pro Kopf von 1800 W / Einwohner:in, was sowohl über dem Tessiner (435 W/Einwohner) als auch dem Schweizer Durchschnitt (526 W / Einwohner:in) liegt. Zentral für diesen Erfolg war das Projekt H24, das Bürger:innen einen subventionierten Contracting-Service mit dem lokalen Energieversorger für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen anbietet. Dieser ermöglicht Kunden die Zahlung einer festen Jahresrate für einen Zeitraum von etwa 20 Jahren. Die selbst erzeugte, aber nicht verbrauchte Energie wird zudem virtuell gespeichert und kann später ohne öffentliche Steuern und Netzzuschläge genutzt werden.

Weitere Informationen

Kommunale Förderung Bulle FR

Die Gemeinde Bulle hat 2020 das Programm "Green Bulle" eingeführt, welches unter anderem Aktivitäten in den Bereichen sanfte Mobilität, der Verkehrsverlagerung und der Energieeffizienz von Gebäuden unterstützt. Ab dem 1. Januar 2024 bietet die Stadt Bulle auch einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent des Bundeszuschusses, höchstens jedoch 2000 Franken an.

Website, Reglement

Links

Zurück zum Startseite Werkzeugkoffer Solarenergie

in cima