Wahlindikator
%
Endverbrauch Strom: Summe aller gemessenen Stromverbräuche der öffentlichen Liegenschaften im Verwaltungsvermögen inklusive für Wärme-/Kältebereitstellung sowie der Strassenbeleuchtung. Bei Liegenschaften im Finanzvermögen hat die Gemeinde in der Regel keinen Einfluss auf den Stromverbrauch.
1x/Jahr
100% in Anlehnung an die Bewertungshilfe und Anforderungen an die Gemeinden/Städte auf dem Weg zu 2000 Watt
Stromlieferant
Einbezug des Stroms für Wärme/Kälte und Strassenbeleuchtung in Anlehnung an die Bewertungshilfe; ebenso Nicht-Einbezug von ARA/Trinkwasserversorgung